MÜLHEIMS GRÜNE MITTE SCHÜTZEN

NÄCHSTER TERMIN

ÖFFENTLICHE SITZUNG DES PLANUNGSAUSSCHUSSES

  30.4.26, 16.00 UHR IM  RATHAUS

Interessensgemeinschaft Felsen- und Holzstraße:

Im Juni 2025 erfuhr die Anwohnerschaft eher beiläufig – vor allem über Zeitungsberichte – von vorgesehenen Baumaßnahmen eines Investors in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes „Steinbruch Broich“. Eine frühzeitige Information oder Einbindung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hatte bis dahin nicht stattgefunden. Aus dieser Situation heraus entstand eine Bürgerinitiative, die sich mit den Planungen und ihren möglichen Folgen auseinandersetzen wollte.
Zu Beginn stand vor allem die Irritation über die fehlende Transparenz im Verfahren im Vordergrund. Viele Anwohnerinnen und Anwohner hätten nichts grundsätzlich  gegen eine behutsame Entwicklung des Areals, sofern diese unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Interessen erfolgen würde. Mit zunehmender inhaltlicher Befassung wurde jedoch deutlich, welche besondere Bedeutung die betroffene Fläche besitzt: Sie ist ein ökologisch wertvoller Grünraum mit hoher Relevanz für Natur-, Arten- und Klimaschutz und stellt einen wichtigen Bestandteil der grünen Mitte Broichs dar.
Im Rahmen der weiteren Prüfung wurde zudem klar, dass erst die Einleitung und Eröffnung eines neuen Bauleitplanverfahrens die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen würde, bislang weitgehend unbebaubare und ökologisch sensible Teilflächen überhaupt für eine Bebauung zu öffnen. Vor diesem Hintergrund wirft die geplante bauliche Entwicklung, die vor allem hochpreisiges Wohnen vorsieht, aus Sicht der Initiative erhebliche Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf bestehende gesetzliche Vorgaben, fachliche Empfehlungen sowie die erklärten klima- und stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Zusätzliche Besorgnis entstand durch den teilweisen Abriss eines historischen Villenensembles, der ohne umfassende vorherige Information der Öffentlichkeit erfolgte und möglicherweise vermeidbar gewesen wäre. Diese Vorgänge verstärkten den Wunsch nach Aufklärung und einer transparenten Diskussion der weiteren Planungsschritte.
Inzwischen hat die Bürgerinitiative zahlreiche Stellungnahmen, Gutachten und fachliche Einschätzungen zu den unterschiedlichen Aspekten des Bauleitplanverfahrens zusammengetragen. In enger Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden sowie im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aller politischen Fraktionen setzt sie sich für Transparenz, eine ernsthafte Bürgerbeteiligung und einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser besonderen Fläche ein. Ziel ist es, den Charakter dieses wertvollen Grünraums zu bewahren, seine wichtige Klimaausgleichsfunktion langfristig zu sichern und eine Bebauung – sofern sie überhaupt erfolgt – auf ein verträgliches Maß zu begrenzen, damit dieser Ort auch für kommende Generationen erhalten bleibt.

DAS BAUFELD Y16 : FELSENSTRASSE / AM STEINBRUCH BROICH

Im Herzen der Grünen Mitte Mülheims soll ein bislang unbebautes, klima- und natur-relevantes Stück Broich verschwinden. Ein Investor will das im Außenbereich gelegene  Kaltluft-Areal mit einem dreigeschossigen Bürokomplex und einer Reihe mehrgeschossiger Häuser maximal ausnutzen – in sehr „exklusiver Lage“, aber auf Kosten von Uhu, Natur, Hitzeausgleich und baukulturellem Erbe.

Übersicht über das Areal / Zonenweise Betrachtung

NATURSCHUTZ

Genau wie das angrenzende Naturschutzgebiet „Steinbruch Rauen“ verfügt die  betroffene Fläche  über eine einzigartige und schützenswerte Flora & Fauna: Hier leben u.a. Erdkröte, Zauneidechse, verschiedene Fledermausarten und ein  Uhu-Brutpaar, dem das Areal als Jagd- und Aufzuchthabitat ihres Nachwuchs dient. 
Ein bemerkenswerter alter Baumbestand bietet verschiedenen weiteren Vogelarten Nist- und Lebensraum. Außerdem hat das Areal eine wichtige Trittsteinfunktion zwischen dem Naturschutzgebiet und den angrenzenden weiteren Flächen des Grünzugs, der sich vom Uhlenhorst bis zu den Ruhrauen erstreckt.

KLIMASCHUTZ

Das  betroffene   Areal ist Teil eines Biotopverbunds mit herausragender Bedeutung (Landesamts für Natur und Klima / LANUK), Grünfläche mit höchster thermischer Ausgleichfunktion und einzigartiges Kaltluftareal (mit herausragender Rate von 30 m3/m2/h)und damit von zentraler Bedeutung und positiver Gegenwirkung auf das sich auch in Broich in Zukunft weiter erhitzende Klima. Eine Versiegelung und Bebauung würde diese so wichtigen Effekte zunichte machen. Aus diesem Grund lautet die Planungs-Empfehlung des LANUK und auch der stadteigenen Planungskarten an dieser Stelle kurz und simpel: „Nicht  bebauen“ !
 

DENKMAL

Bei dem 1902 erbauten Villenensemble, das dem Areal vorgelagert ist, handelt(e) es sich  um ein stadtbildprägendes und identitätsstiftendes baukulturelles Erbe (z.B. Bindeglied zwischen bedeutenden Mülheimer Baudenkmälern, Sichtbarkeit im ganzen Stadtgebiet), das für den Abbau von Ruhrsandstein und Ziegeln, die sich in fast allen wichtigen Mülheimer Baudenkmälern finden, steht. Genau wie bei anderen, vergleichbaren  Industriellenvillen handelt es sich hier um Zeitzeugen, die unbedingt erhaltenswert sind.

WAS TUN?

Nach zahlreichen Gesprächen mit der Bürgerinitiative hat die Politik umgehend begonnen zu handeln. Ein erstes Zeichen wurde mit dem einstimmig beschlossenen, aber  leider- durch das Ausbleiben einer rechtzeitigen Information seitens der Verwaltung – zu  spät erlassener Veränderungssperre gesetzt. Der Abriss einer der Villen konnte nicht mehr aufgehalten werden. Bleibt  nun aber zu hoffen, dass die weiteren geplanten Schritte in Richtung klima- und naturschutzfeindlicher  Intensivbebauung doch noch gemeinsam rechtzeitig abgewehrt werden können. Damit würde dem Willen der Politik entsprochen, dem Wunsch der Bürger Rechnung getragen und dem Rat der Naturschutzverbände gefolgt.
Denn Mülheim kann  auch anders: 
An der Rembergstraße z.B. gelang es politischen Vertretern zuletzt Grünflächen zu erhalten und sich damit  erfolgreich gegen die Pläne eines Investors zu stellen.
Bürgerbeteiligung – so lästig sie der Verwaltung bisweilen sein mag – ist eine demokratische Verpflichtung,  der Schutz von Stadtgeschichte, Natur und Klima unsere Verantwortung kommenden Generationen gegenüber.

INVESTOR

Der Investor (ANMA Beteiligungsholding Aktiengesellschaft) plant:

  • Teilabriss des historischen Villenensembles mit stadtgeschichtlicher Bedeutung (bereits vollzogen)
  • Maximale Bebauung sämtlicher Biotopflächen mit mehrstöckigen Bürogebäuden und exklusiver Wohnbebauung

unter Inkaufnahme von

  • Verlust der vorhandenen naturschutzrelevanten Grünflächen mit Klimaausgleichswirkung für den gesamten Stadtteil
  • Beeinträchtigung/ Zerstörung ökologisch- und artenschutzrelevanter Grünflächen (Uhu, Kreuzkröte, Fledermausarten, Altbaumbestand, besondere Böden > Entwässerung)
  • Verschlechterung der Verkehrs- und Parksituation im Umfeld

VERWALTUNG

Die Stadtverwaltung begleitet das Vorhaben und  ignoriert dabei  bisher:

 

  • Eigene Handlungskonzepte (Erhalt von unversiegelten Flächen > „Grüne Mitte Mülheim“)
  • Eigene Planungsvorgaben
  • Beschlüsse der Politik (Erhalt)
  • Empfehlungen der Naturschutzbehörden (LANUK)
  • Wahrung der Nachbarrechte
  • Drohende Klimabelastung
  • Verlust baukultureller Wurzeln
Dabei  kommt sie ihrer Informationspflicht nicht nach und nutzt vorhandene Handlungsspielräume nicht aus …

Ein Entwurf des Investors

BÜRGER & POLITIK

Die  Hoffnung  der IG Felsen- und Holzstraße und ihrer zahlreichen Unterstützer  liegt nun in der konstruktiven Zusammenarbeit mit der Politik, den Naturschutzverbänden und  der weiteren  Mobilisierung der  Mülheimer Bürgerschaft.

STATUS QUO

7.4.25

Eingang Abrissanzeige bei der Verwaltung (mit Nennung des Termins)

4.7.25

Tagung Planungsausschuss mit Beschluss der Politik zum Erhalt der Villen, jedoch ohne Information über vorliegenden Abrissantrag durch die Verwaltung

15.9.25

Planungswerkstatt mit der Verwaltung - Info an die Bürger: „Der Investor hat es nicht eilig...“

14.10.25

Offizielle Zustimmung zum Abriss seitens der Stadt

14.11.25

Abbruchbeginn (Villa Felsenstraße Nr. 28)

15.11.25

Reaktion der Politik durch Eilantrag auf Einleitung einer Veränderungssperre

20.11

Einstimmige Bestätigung der Veränderungssperre durch die Bezirksvertretung

24.11.25

Der Abriss wird vom Investor unbeirrt fortgesetzt...

18.12.25

Beschluß der Veränderungssperre durch Planungsausschuss und Rat

28.1.26

Stellungnahme des Naturschutzbeirats

10.2.2026

Planungsausschuss bestätigt: Keine Aufhebung der bestehenden Fluchtlinien im Rahmen der Erweiterung des Plangebietes

Was wir heute schützen, schützt morgen uns