MÜLHEIMS GRÜNE MITTE SCHÜTZEN

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ÖFFENTLICHE SITZUNG DES PLANUNGSAUSSCHUSSES

  30.4.26, 16.00 UHR IM  RATHAUS

Interessensgemeinschaft Felsen- und Holzstraße:

Im Juni 2025 erfuhr die Anwohnerschaft eher beiläufig – vor allem über Zeitungsberichte – von vorgesehenen Baumaßnahmen eines Investors in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes „Steinbruch Broich“. Eine frühzeitige Information oder Einbindung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hatte bis dahin nicht stattgefunden. Aus dieser Situation heraus entstand eine Bürgerinitiative, die sich mit den Planungen und ihren möglichen Folgen auseinandersetzen wollte.
Zu Beginn stand vor allem die Irritation über die fehlende Transparenz im Verfahren im Vordergrund. Viele Anwohnerinnen und Anwohner hätten nichts grundsätzlich  gegen eine behutsame Entwicklung des Areals, sofern diese unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Interessen erfolgen würde. Mit zunehmender inhaltlicher Befassung wurde jedoch deutlich, welche besondere Bedeutung die betroffene Fläche besitzt: Sie ist ein ökologisch wertvoller Grünraum mit hoher Relevanz für Natur-, Arten- und Klimaschutz und stellt einen wichtigen Bestandteil der grünen Mitte Broichs dar.
Im Rahmen der weiteren Prüfung wurde zudem klar, dass erst die Einleitung und Eröffnung eines neuen Bauleitplanverfahrens die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen würde, bislang weitgehend unbebaubare und ökologisch sensible Teilflächen überhaupt für eine Bebauung zu öffnen. Vor diesem Hintergrund wirft die geplante bauliche Entwicklung, die vor allem hochpreisiges Wohnen vorsieht, aus Sicht der Initiative erhebliche Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf bestehende gesetzliche Vorgaben, fachliche Empfehlungen sowie die erklärten klima- und stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Zusätzliche Besorgnis entstand durch den teilweisen Abriss eines historischen Villenensembles, der ohne umfassende vorherige Information der Öffentlichkeit erfolgte. Diese Vorgänge verstärkten den Wunsch nach Aufklärung und einer transparenten Diskussion der weiteren Planungsschritte.
Inzwischen hat die Bürgerinitiative zahlreiche Stellungnahmen, Gutachten und fachliche Einschätzungen zu den unterschiedlichen Aspekten des Bauleitplanverfahrens zusammengetragen. In enger Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden sowie im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aller politischen Fraktionen setzt sie sich für Transparenz, eine ernsthafte Bürgerbeteiligung und einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser besonderen Fläche ein. Ziel ist es, den Charakter dieses wertvollen Grünraums zu bewahren, seine wichtige Klimaausgleichsfunktion langfristig zu sichern und eine Bebauung – sofern sie überhaupt erfolgt – auf ein verträgliches Maß zu begrenzen, damit dieser Ort auch für kommende Generationen erhalten bleibt.

DAS BAUFELD Y16 : FELSENSTRASSE / AM STEINBRUCH BROICH

Im Herzen der Grünen Mitte Mülheims soll ein bislang unbebautes, klima- und natur-relevantes Stück Broich verschwinden. Ein Investor will das im Außenbereich gelegene  Kaltluft-Areal mit einem dreigeschossigen Bürokomplex und einer Reihe mehrgeschossiger Häuser maximal ausnutzen – in sehr „exklusiver Lage“, aber auf Kosten von Uhu, Natur, Hitzeausgleich und baukulturellem Erbe.

Übersicht über das Areal / Zonenweise Betrachtung

NATURSCHUTZ

Genau wie das angrenzende Naturschutzgebiet „Steinbruch Rauen“ verfügt die  betroffene Fläche  über eine einzigartige und schützenswerte Flora & Fauna: Hier leben u.a. Erdkröte, Zauneidechse, verschiedene Fledermausarten und ein  Uhu-Brutpaar, dem das Areal als Jagd- und Aufzuchthabitat ihres Nachwuchs dient. 
Ein bemerkenswerter alter Baumbestand bietet verschiedenen weiteren Vogelarten Nist- und Lebensraum. Außerdem hat das Areal eine wichtige Trittsteinfunktion zwischen dem Naturschutzgebiet und den angrenzenden weiteren Flächen des Grünzugs, der sich vom Uhlenhorst bis zu den Ruhrauen erstreckt.

KLIMASCHUTZ

Das  betroffene   Areal ist Teil eines Biotopverbunds mit herausragender Bedeutung (Landesamts für Natur und Klima / LANUK), Grünfläche mit höchster thermischer Ausgleichfunktion und einzigartiges Kaltluftareal (mit herausragender Rate von 30 m3/m2/h)und damit von zentraler Bedeutung und positiver Gegenwirkung auf das sich auch in Broich in Zukunft weiter erhitzende Klima. Eine Versiegelung und Bebauung würde diese so wichtigen Effekte zunichte machen. Aus diesem Grund lautet die Planungs-Empfehlung des LANUK und auch der stadteigenen Planungskarten an dieser Stelle kurz und simpel: „Nicht  bebauen“ !
 

DENKMAL

Bei dem 1902 erbauten Villenensemble, das dem Areal vorgelagert ist, handelt(e) es sich  um ein stadtbildprägendes und identitätsstiftendes baukulturelles Erbe (z.B. Bindeglied zwischen bedeutenden Mülheimer Baudenkmälern, Sichtbarkeit im ganzen Stadtgebiet), das für den Abbau von Ruhrsandstein und Ziegeln, die sich in fast allen wichtigen Mülheimer Baudenkmälern finden, steht. Genau wie bei anderen, vergleichbaren  Industriellenvillen handelt es sich hier um Zeitzeugen, die unbedingt erhaltenswert sind.

WAS TUN?

Nach zahlreichen Gesprächen mit der Bürgerinitiative hat die Politik begonnen zu handeln. Ein erstes Zeichen wurde mit der einstimmig beschlossenen Veränderungssperre gesetzt. Der Abriss der Villa Felsenstraße 28 konnte nicht mehr aufgehalten werden. Die IG hofft, dass die weiteren Verfahrensschritte zu einer Lösung führen, die der besonderen ökologischen, baukulturellen und stadtklimatischen Bedeutung der Fläche Rechnung trägt — im Zusammenwirken mit den politischen Beschlüssen, dem Anliegen der Anwohnerschaft und den Empfehlungen der Naturschutzverbände.

INVESTOR

Der Investor (ANMA Beteiligungsholding Aktiengesellschaft) plant:

  • Teilabriss des historischen Villenensembles mit stadtgeschichtlicher Bedeutung (bereits vollzogen)
  • Maximale Bebauung sämtlicher Biotopflächen mit mehrstöckigen Bürogebäuden und exklusiver Wohnbebauung

unter Inkaufnahme von

  • Verlust der vorhandenen naturschutzrelevanten Grünflächen mit Klimaausgleichswirkung für den gesamten Stadtteil
  • Beeinträchtigung/ Zerstörung ökologisch- und artenschutzrelevanter Grünflächen (Uhu, Kreuzkröte, Fledermausarten, Altbaumbestand, besondere Böden > Entwässerung)
  • Verschlechterung der Verkehrs- und Parksituation im Umfeld

VERWALTUNG

Die Stadtverwaltung begleitet das Vorhaben im laufenden Verfahren. Die IG steht in regelmäßigem fachlichen Austausch mit den zuständigen Stellen. Am 15. September 2025 fand eine erste gemeinsame Planungswerkstatt statt, eine weitere ist in Vorbereitung. Daneben finden bilaterale Gespräche zu einzelnen Verfahrensfragen statt.

Aus Sicht der IG bestehen im weiteren Verfahren offene Fragen, die wir konstruktiv einbringen werden:

  • Verhältnis der Planung zu städtischen Handlungskonzepten („Grüne Mitte Mülheim“, Handlungskonzept Wohnen)
  • Berücksichtigung der LANUK-Empfehlungen zur Fläche
  • Umsetzung der politischen Beschlüsse zum Erhalt des Ensembles und der Sichtachsen
  • Abgrenzung von Innen- und Außenbereich im westlichen Plangebiet
  • Forstrechtliche Bewertung der östlichen Seite
  • Klimatische und stadtklimatische Auswirkungen der Planung

 

Wir setzen auf den weiteren konstruktiven Dialog zur Klärung dieser Aspekte.

Ein Entwurf des Investors

BÜRGER & POLITIK

Die  Hoffnung  der IG Felsen- und Holzstraße und ihrer zahlreichen Unterstützer  liegt nun in der konstruktiven Zusammenarbeit mit der Politik, den Naturschutzverbänden und  der weiteren  Mobilisierung der  Mülheimer Bürgerschaft.

STATUS QUO

7.4.25

Eingang Abrissanzeige bei der Verwaltung (mit Nennung des Termins)

4.7.25

Tagung Planungsausschuss mit Beschluss der Politik zum Erhalt der Villen

15.9.25

Planungswerkstatt mit der Verwaltung - Info an die Bürger: „Der Investor hat es nicht eilig...“

14.10.25

Offizielle Zustimmung zum Abriss seitens der Stadt

14.11.25

Abbruchbeginn (Villa Felsenstraße Nr. 28)

15.11.25

Reaktion der Politik durch Eilantrag auf Einleitung einer Veränderungssperre

20.11

Einstimmige Bestätigung der Veränderungssperre durch die Bezirksvertretung

24.11.25

Der Abriss wird vom Investor unbeirrt fortgesetzt...

18.12.25

Beschluß der Veränderungssperre durch Planungsausschuss und Rat

28.1.26

Stellungnahme des Naturschutzbeirats

10.2.2026

Planungsausschuss bestätigt: Keine Aufhebung der bestehenden Fluchtlinien im Rahmen der Erweiterung des Plangebietes

30.4.2026

- Die ersten vom Naturschutzbeirat geforderten Gutachten sind vom Investor lt. Verwaltung beauftragt (Umwelt, Verkehr)
- Prüfungsauftrag an die Verwaltung zum Erlass einer Erhaltungssatzung (Bürgeranregung & Antrag CDU/SPD)
- Antrag der Verwaltung zum Erlass einer erweiterten Veränderungssperre — durch den Planungsausschuss zur Kenntnis genommen
- Auftrag an die Verwaltung zur Durchführung eines Architekten-Wettbewerbs (Antrag SPD)

Was wir heute schützen, schützt morgen uns